Garantieleistungen

Grundsätzlich gibt es auf zahnärztliche Behandlungen keine Garantie- Obligatorium – dennoch möchten wir unseren Patientinnen und Patienten Garantieleistungen
anbieten:
Wir bieten Ihnen 2 Jahre Garantie auf Füllungen und 5 Jahre Garantie auf Zahnersatz und Implantate.